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In der mündlichen Verhandlung am 15.02.2012 schlägt das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Parteien einen Vergleich vor. Der Vergleich sieht, 4 1/2 Jahre nach dem Großeinsatz, einen Kostenersatz von knapp 1,1 Millionen der 1,3 Millionen Einsatzkosten vor.

Der Gemeinderat muss dem Vergleich noch zustimmen.

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